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Die Fastnacht im 15. Jahrhundert in Nürnberg: Ein Spiegel gesellschaftlicher Missstände und früher #MeToo-Momente

Die Fastnacht im 15. Jahrhundert in Nürnberg: Ein Spiegel gesellschaftlicher Missstände und früher #MeToo-Momente

Künstliche Intelligenz kann Menschen diskriminieren. Seit einiger Zeit ist durch verschiedene Beispiele bekannt, dass Anwendungen von KI diskriminieren können. Beispielsweise wurden Frauen gegenüber Männern bei der Vergabe von Krediten benachteiligt. Es wurden auch Menschen entehrt. Dies geschah, weil die Gesichtserkennung Fotos von einzelnen Personen automatisiert verglichen und einer Tierart zugeordnet hatte. Wie kann das sein? Eigentlich könnte man davon ausgehen, dass KI keine diskriminierenden Entscheidungen treffen kann, denn im Gegensatz zum Menschen, berechnet die KI emotionslos. Die Entscheidung ist das Resultat einer Rechenoperation. Diese ist logisch und gefühllos. In der Tat trifft die KI ihre Entscheidungen auch sachlich, unvoreingenommen und unparteiisch, also objektiv. Dennoch kann der selbst lernende Algorithmus im Ergebnis Menschen diskriminieren, denn die Ausgangsmerkmale, mit denen das Programm rechnet, tragen bereits die Diskriminierung in sich. Beispielsweise wird bei einem Lebenslaufverlauf eine Mutter mit Zeiten der Arbeitsunterbrechung der KI auffallen. Wenn nun die KI nicht die Gründe für diesen Unterschied kennt und wie es mit diesem umzugehen hat, dann kann es zu einer Benachteiligung der Mutter aufgrund dieses Merkmals kommen. Ausschluss von Diskriminierung durch mehr Daten oder positive Diskriminierung? Es klingt paradox, aber je mehr Daten die KI hat, umso besser kann diese differenzieren und Benachteiligungen ausschließen. Dies deckt sich aber nun überhaupt gar nicht mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit. Ein Dilemma. Deswegen wird auch in den Fachkreisen überlegt, ob eine positive Diskriminierung, also die gezielte und offenkundige Bevorzugung benachteiligter Menschen, das Problem lösen könnte. Lösung der „Subobjektivität“ überhaupt möglich? Im Grunde ist die Diskriminierung ein Ergebnis einer gleichzeitig subjektiven wie auch objektiven Entscheidungsfindung. Sozusagen eine „Subobjektivität“, denn anhand von subjektiven Merkmalen trifft die KI objektive Entscheidungen. Die für die KI vorgegebenen Kriterien sind also der Grund für die Diskriminierung. Die Ausgangsparameter setzt der Mensch. Deswegen ist es enorm wichtig, dass alle Auswahlkriterien so bestimmt werden, dass nicht durch das Zusammentreffen von subjektiven Kriterien und objektive Berechnungen eine diskriminierende Entscheidung von der KI vorgeschlagen wird.

Die Ursprüngen der Fastnacht und ihrer Bräuche sind in der Wissenschaft umstritten. Es gibt verschiedene Theorien zur Herleitung, doch eine deutliche Verbindung zu den kirchlichen Mysterienspielen und den römischen Saturnalien ist erkennbar. Jaques Heers bemerkt dazu: „Es mag verwunderlich oder gar paradox erscheinen, aber die Narrenfeste, Feiern der Unordnung, der auf den Kopf gestellten Hierarchien, haben sich ausnahmslos in kirchlichen Kreisen entfaltet.“ (Heers, Vom Mummenschantz und Machttheater, S.37.) Die Fastnacht ist also keineswegs ein rein weltliches Vergnügen, sondern wurzelt in religiösen Festen, in denen soziale Ordnungen temporär aufgehoben wurden.

Im späten Mittelalter spielte Nürnberg eine bedeutende Rolle bei der Entwicklung der städtischen Fastnacht. Die Fastnacht diente nicht nur als Zeit des ausgelassenen Feierns, sondern auch als Ventil für gesellschaftliche Kritik. Besonders die Fastnachtsspiele waren eine bühnenhafte Darstellung von Missständen und sozialen Ungerechtigkeiten. Dazu gehörten auch Themen wie sexuelle Belästigung von Frauen, die damals wie heute eine traurige Realität waren. Dies lässt sich in Werken von Hans Folz nachweisen, einem bekannten Meistersinger und Fastnachtsspielautor des 15. Jahrhunderts.

Frauen und Fastnacht: Schutzlos selbst in Männerkleidung

In einem Fastnachtsspiel von Hans Folz wird eine Gerichtsverhandlung inszeniert, in der die personifizierte Fastnacht angeklagt wird. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Anwältin der Frauen, die vor Gericht das Wort führt. Dies ist eine bemerkenswerte Besonderheit, denn im mittelalterlichen Nürnberg waren Frauen als Anwälte nicht zugelassen. Redner vor Gericht waren ausnahmslos Männer. Der Grund, warum der Verfasser dennoch eine Frau als Anklägerin einsetzte, liegt vermutlich in einem Interessenkonflikt: Ein Mann hätte sich schwerlich glaubwürdig gegen das Verhalten seines eigenen Geschlechts aussprechen können, ohne sich selbst und seine Geschlechtsgenossen anzuklagen. Die Lösung bestand also darin, eine Frau das Wort führen zu lassen.

Die Anwältin klagt unter anderem an, dass Frauen sich nicht einmal durch das Tragen von Männerkleidung vor sexueller Belästigung schützen konnten. Sobald sie „entlarvt“ wurden, waren sie dem männlichen Zugriff schutzlos ausgeliefert:

„Leg wir dann mannes kleider an vnd mayn, dest sichrer gan, sobald sie erfarn einer oder zwen, so wils keiner allein lassen gan. Jgklicher spricht: wol auff, ge mit mir!“ (Nürnberger Fastnachtspiele des 15. Jahrhunderts von Hans Folz und seinem Umkreis. Edition und Kommentar. Herausgegeben von: Stefan Hannes Greil und Martin Przybilski. In Zusammenarbeit mit: Theresia Biehl , Christoph Gerhardt und Mark Ritz, S. 387-407, S. 398)

Dieses Zitat verdeutlicht, dass Frauen trotz Verkleidung nicht sicher vor Übergriffen waren. Die Fastnacht bot einen Raum, in dem Männer sich ermutigt fühlen konnten, Frauen sexuell zu belästigen. Dies lässt sich als eine frühe Form eines #MeToo-Moments interpretieren.

Die personifizierte Fastnacht als Angeklagte

Interessanterweise werden in dem Fastnachtsspiel nicht die Männer direkt angeklagt, sondern die personifizierte Fastnacht selbst. Dabei wird die Fastnacht weiblich dargestellt, was bereits in der deutschen Sprache mit dem weiblichen Artikel „die Fastnacht“ angedeutet wird. In ihrer Verteidigung argumentiert sie, dass sie selbst nichts für das Verhalten der Männer könne und dass die Fastnacht lediglich ein Fest der Freude und des ausgelassenen Feierns sei. Der Verfasser des Stücks lenkt so die Verantwortung von den einzelnen Tätern weg und macht die Fastnacht als institutionelles Ereignis zum Mittelpunkt der Anklage.

Der Richter, der die Verhandlung leitet, hört nicht nur die Frauen an, sondern auch Vertreter aller sozialen Stände: Adel, Bauern, Bürger und Handwerker klagen die Fastnacht an. Doch schließlich entscheidet er zugunsten der Fastnacht, da das Feiern als alter Brauch geschätzt wird und nicht abgeschafft werden soll. Dieses Urteil zeigt die Ambivalenz der Fastnacht: Einerseits ist sie eine Zeit der Kritik und der Aufhebung gesellschaftlicher Normen, andererseits genießt sie eine Art Schutzstatus als Tradition, sodass sie trotz berechtigter Einwände nicht infrage gestellt wird.

Tradition ./. Recht auf eine sichere Feier?

Die Fastnacht galt traditionell als eine Zeit, in der Normen und Hierarchien aufgehoben wurden. Doch in dieser Umkehrung der Ordnung lag auch die Gefahr für Frauen, noch wehrloser zu sein als ohnehin schon. Während die Verkleidung in gewisser Weise Schutz versprach, wurde sie nach ihrer Aufdeckung zur Einladung für Übergriffe.

Parallelen zur Gegenwart

Die Problematik sexueller Belästigung ist kein modernes Phänomen. Was wir heute unter #MeToo zusammenfassen, hatte bereits im Mittelalter einen Platz in der gesellschaftlichen Realität. Die Fastnachtsspiele und ihre Darstellungen von Frauen in einer schutzlosen Rolle zeigen, dass das Problem der sexuellen Übergriffigkeit kein neues ist.

Die Tatsache, dass bereits in den Fastnachtsspielen des 15. Jahrhunderts sexuelle Belästigung thematisiert wurde, zeigt, dass das Bewusstsein für diese Problematik keineswegs erst in der Moderne entstanden ist. Das Mittelalter mag vergangen sein, doch der Kampf gegen sexuelle Gewalt ist und bleibt aktuell. Die Geschichte zeigt, dass sexuelle Belästigung gegen Frauen ein Dauerthema seit Jahrhunderten ist. Der Kampf gegen sexuelle Belästigung ist nicht nur eine Aufgabe der Betroffenen, sondern eine gesellschaftliche Verantwortung.

Gastrecht in der mittelalterlichen Stadt

Gastrecht in der mittelalterlichen Stadt

Künstliche Intelligenz kann Menschen diskriminieren. Seit einiger Zeit ist durch verschiedene Beispiele bekannt, dass Anwendungen von KI diskriminieren können. Beispielsweise wurden Frauen gegenüber Männern bei der Vergabe von Krediten benachteiligt. Es wurden auch Menschen entehrt. Dies geschah, weil die Gesichtserkennung Fotos von einzelnen Personen automatisiert verglichen und einer Tierart zugeordnet hatte. Wie kann das sein? Eigentlich könnte man davon ausgehen, dass KI keine diskriminierenden Entscheidungen treffen kann, denn im Gegensatz zum Menschen, berechnet die KI emotionslos. Die Entscheidung ist das Resultat einer Rechenoperation. Diese ist logisch und gefühllos. In der Tat trifft die KI ihre Entscheidungen auch sachlich, unvoreingenommen und unparteiisch, also objektiv. Dennoch kann der selbst lernende Algorithmus im Ergebnis Menschen diskriminieren, denn die Ausgangsmerkmale, mit denen das Programm rechnet, tragen bereits die Diskriminierung in sich. Beispielsweise wird bei einem Lebenslaufverlauf eine Mutter mit Zeiten der Arbeitsunterbrechung der KI auffallen. Wenn nun die KI nicht die Gründe für diesen Unterschied kennt und wie es mit diesem umzugehen hat, dann kann es zu einer Benachteiligung der Mutter aufgrund dieses Merkmals kommen. Ausschluss von Diskriminierung durch mehr Daten oder positive Diskriminierung? Es klingt paradox, aber je mehr Daten die KI hat, umso besser kann diese differenzieren und Benachteiligungen ausschließen. Dies deckt sich aber nun überhaupt gar nicht mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit. Ein Dilemma. Deswegen wird auch in den Fachkreisen überlegt, ob eine positive Diskriminierung, also die gezielte und offenkundige Bevorzugung benachteiligter Menschen, das Problem lösen könnte. Lösung der „Subobjektivität“ überhaupt möglich? Im Grunde ist die Diskriminierung ein Ergebnis einer gleichzeitig subjektiven wie auch objektiven Entscheidungsfindung. Sozusagen eine „Subobjektivität“, denn anhand von subjektiven Merkmalen trifft die KI objektive Entscheidungen. Die für die KI vorgegebenen Kriterien sind also der Grund für die Diskriminierung. Die Ausgangsparameter setzt der Mensch. Deswegen ist es enorm wichtig, dass alle Auswahlkriterien so bestimmt werden, dass nicht durch das Zusammentreffen von subjektiven Kriterien und objektive Berechnungen eine diskriminierende Entscheidung von der KI vorgeschlagen wird.

Gäste in der mittelalterlichen Stadt

 

In einer mittelalterlichen Stadt war die Anwesenheit von Gästen ein zweischneidiges Schwert. Einerseits waren sie für den wirtschaftlichen Austausch unerlässlich, andererseits begegnete die Stadtgemeinde ihnen mit Argwohn. Ohne feste soziale Bindungen galten Fremde als potenzielle Unruhestifter. Um den Stadtfrieden zu sichern und gleichzeitig den Handel zu fördern, regelte das Gastrecht die Bedingungen für den Aufenthalt von Fremden.

Schutz für die Stadt und den Gast

Jeder, der sich nur vorübergehend in einer Stadt aufhielt, galt als Gast. Er hatte kein Bürgerrecht und war von städtischen Privilegien ausgeschlossen. Doch die Städte erkannten, dass der Handel mit auswärtigen Kaufleuten notwendig war, und gewährten ihnen durch das Gastrecht eine gewisse Sicherheit. Jeder Gast wurde einem „Wirt“ zugewiesen – nicht im Sinne eines Gastwirtes, sondern eines Bürgers, der ihn in seinem Haus aufnahm. Dadurch unterstand der Gast für die Dauer seines Aufenthalts dem Hausrecht des Wirtes, was ihn in das soziale Gefüge der Stadt integrierte. Erst später entwickelte sich das Herbergswesen, bei dem Fremde gegen Bezahlung untergebracht wurden.

Schneller Rechtsschutz für Kaufleute

Besonders für kaufmännische Gäste war eine schnelle rechtliche Absicherung wichtig, da sie sich oft nur kurz in der Stadt aufhielten. Ohne Verwandte oder Freunde vor Ort konnten sie keine Eidesgenossen stellen, die ihre Rechtsansprüche unterstützten. Daher bot das Stadtrecht spezielle Regelungen für ihren Schutz.

Wenn ein Gast Ärger machte…

Obwohl Gäste grundsätzlich Schutz genossen, galten für sie besondere Regeln. Falls ein Gast seinem Wirt „entlief“, durfte dieser ihn beispielsweise nach einer Regelung der Alten Saalfelder Statuten (Nafang 14. Jahrhundert) verfolgen und sogar mit Faustschlägen zurück in sein Haus bringen – ohne eine Strafe fürchten zu müssen.

Ähnlich war es, wenn ein Gast seinen Wirt beleidigte oder bedrängte: In diesem Fall durfte der Wirt ihn nach den Saalfelder Statuten auch mit Gewalt in die Schranken weisen. Allerdings musste er dies vor vertrauenswürdigen Zeugen beweisen, um nicht selbst belangt zu werden.

Gäste und der Stadtfrieden

Ein Gast war nicht automatisch Mitglied der christlichen Stadtgemeinde. Daher legten die Alten Saalfelder Stauten fest, dass für einen auswärtigen Mann nicht die Kirchenglocken geläutet werden sollten.

Zum Schutz des Stadtfriedens wurde nach dem Saalfelder Stadtrecht bestimmt, dass jeder – unabhängig von seinem sozialen Stand – das Recht hatte, einen gewalttätigen oder schadensverursachenden Fremden festzunehmen und ihn vor den Richter zu bringen. Damit konnten sich Bürger direkt gegen Störungen von außen zur Wehr setzen.

Das Spital im Mittelalter

Das Spital im Mittelalter

Künstliche Intelligenz kann Menschen diskriminieren. Seit einiger Zeit ist durch verschiedene Beispiele bekannt, dass Anwendungen von KI diskriminieren können. Beispielsweise wurden Frauen gegenüber Männern bei der Vergabe von Krediten benachteiligt. Es wurden auch Menschen entehrt. Dies geschah, weil die Gesichtserkennung Fotos von einzelnen Personen automatisiert verglichen und einer Tierart zugeordnet hatte. Wie kann das sein? Eigentlich könnte man davon ausgehen, dass KI keine diskriminierenden Entscheidungen treffen kann, denn im Gegensatz zum Menschen, berechnet die KI emotionslos. Die Entscheidung ist das Resultat einer Rechenoperation. Diese ist logisch und gefühllos. In der Tat trifft die KI ihre Entscheidungen auch sachlich, unvoreingenommen und unparteiisch, also objektiv. Dennoch kann der selbst lernende Algorithmus im Ergebnis Menschen diskriminieren, denn die Ausgangsmerkmale, mit denen das Programm rechnet, tragen bereits die Diskriminierung in sich. Beispielsweise wird bei einem Lebenslaufverlauf eine Mutter mit Zeiten der Arbeitsunterbrechung der KI auffallen. Wenn nun die KI nicht die Gründe für diesen Unterschied kennt und wie es mit diesem umzugehen hat, dann kann es zu einer Benachteiligung der Mutter aufgrund dieses Merkmals kommen. Ausschluss von Diskriminierung durch mehr Daten oder positive Diskriminierung? Es klingt paradox, aber je mehr Daten die KI hat, umso besser kann diese differenzieren und Benachteiligungen ausschließen. Dies deckt sich aber nun überhaupt gar nicht mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit. Ein Dilemma. Deswegen wird auch in den Fachkreisen überlegt, ob eine positive Diskriminierung, also die gezielte und offenkundige Bevorzugung benachteiligter Menschen, das Problem lösen könnte. Lösung der „Subobjektivität“ überhaupt möglich? Im Grunde ist die Diskriminierung ein Ergebnis einer gleichzeitig subjektiven wie auch objektiven Entscheidungsfindung. Sozusagen eine „Subobjektivität“, denn anhand von subjektiven Merkmalen trifft die KI objektive Entscheidungen. Die für die KI vorgegebenen Kriterien sind also der Grund für die Diskriminierung. Die Ausgangsparameter setzt der Mensch. Deswegen ist es enorm wichtig, dass alle Auswahlkriterien so bestimmt werden, dass nicht durch das Zusammentreffen von subjektiven Kriterien und objektive Berechnungen eine diskriminierende Entscheidung von der KI vorgeschlagen wird.

Das mittalalterliche Spital

Im Mittelalter führte der Anstieg mittelloser und kranker Menschen in den Städten zu einem wachsenden Bedürfnis nach Fürsorgeeinrichtungen. So entstanden Spitäler als Anlaufstellen für Fremde, Pilger, Kranke und Arme. Ihre Wurzeln liegen in der christlichen Pflicht, notleidenden und hilfsbedürftigen Menschen beizustehen.

Keine Heilung, sondern Linderung

Im Mittelalter dienten Spitäler primär als Zufluchtsorte für Bedürftige, darunter Arme, Pilger und Kranke. Anders als in heutigen Krankenhäusern fanden dort jedoch keine gezielten Heilbehandlungen statt. Medizinisches Wissen war begrenzt, und die Versorgung der Patienten konzentrierte sich weniger auf eine tatsächliche Heilung als vielmehr darauf, das Leiden der Betroffenen erträglicher zu machen.

Übergang zur weltlichen Verwaltung

Mit dem Aufblühen der Städte und der Festigung städtischer Strukturen übernahm zunehmend die weltliche Obrigkeit die Initiative zur Gründung neuer Spitäler. Die Wohlfahrtspflege wurde zum Ausdruck des bürgerlichen Selbstverständnisses und Gemeinsinns. Obwohl die Kirche die Einrichtung und Leitung durch Laien nicht ablehnte, konnte sie der steigenden Nachfrage nicht mehr gerecht werden. Dennoch blieb das Spital ein Gotteshaus der seelsorgerischen und leiblichen Fürsorge mit Gottesdiensten, auch wenn die Verwaltung auf bürgerlichem Fundament stand.

Rolle des Spitalgeistlichen

Der Spitalgeistliche war entweder von der das Patronat innehabenden Pfarrkirche abhängig oder, im Falle einer Herauslösung des Spitals aus der Pfarrkirche (Exemtion), in der Anstaltsseelsorge selbständig, sodass die Spenden und Vermögensopfer allein dem Spital zufielen. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Amtes ergaben sich aus den Bestimmungen des Kirchenrechts. Die Besetzungsbefugnis lag bei städtischen Spitälern in der Hand des Stadtrates, der die freie Einsetzungs- und Absetzungsbefugnis nach weltlichem Recht hatte. Auch wenn das städtische Spital eigenständig gegenüber der Pfarrkirche war, unterstand der Spitalgeistliche nach kirchlichem Recht als niederer Geistlicher dem Bischof und war in den Pfarrorganismus eingegliedert. Möglich war auch, dass der Spitalgeistliche zugleich das Amt des Spitalmeisters ausübte. Er war für die Seelsorge, die Abhaltung von Gottesdiensten und Messdiensten sowie die allgemeine Aufrechterhaltung von Zucht und Ordnung im Spital zuständig. Seine Unterhaltung oblag grundsätzlich dem Spital.

Wirtschaftliche Grundlagen der Spitäler

Das Spital unterhielt in der Regel Wirtschaftsgebäude und entsprechendes Personal. So muss es sich beim Spital in Saalfeld um ein größeres Haus gehandelt haben, da es einen eigenen Geistlichen anstellte, der in der Spitalkapelle Messen hielt.

Kein Anspruch auf Aufnahme

Im Mittelalter existierte kein allgemeiner Anspruch auf Aufnahme in ein Spital. Die Entscheidung darüber lag bei den Betreibern, meist kirchlichen oder städtischen Institutionen, die nach eigenen Kriterien vorgingen. Aufnahmekriterien variierten je nach Spital und dessen Zweckbestimmung. Einige Einrichtungen spezialisierten sich auf bestimmte Personengruppen, wie Pilger oder Leprakranke, während andere allgemeiner ausgerichtet waren. Oft hing die Aufnahme von verfügbaren Ressourcen und Kapazitäten ab, sodass nicht alle Bedürftigen berücksichtigt werden konnten.

 

 

 

Das Spital im Mittelalter

Der Begriff des Urlaubs früher und heute

Künstliche Intelligenz kann Menschen diskriminieren. Seit einiger Zeit ist durch verschiedene Beispiele bekannt, dass Anwendungen von KI diskriminieren können. Beispielsweise wurden Frauen gegenüber Männern bei der Vergabe von Krediten benachteiligt. Es wurden auch Menschen entehrt. Dies geschah, weil die Gesichtserkennung Fotos von einzelnen Personen automatisiert verglichen und einer Tierart zugeordnet hatte. Wie kann das sein? Eigentlich könnte man davon ausgehen, dass KI keine diskriminierenden Entscheidungen treffen kann, denn im Gegensatz zum Menschen, berechnet die KI emotionslos. Die Entscheidung ist das Resultat einer Rechenoperation. Diese ist logisch und gefühllos. In der Tat trifft die KI ihre Entscheidungen auch sachlich, unvoreingenommen und unparteiisch, also objektiv. Dennoch kann der selbst lernende Algorithmus im Ergebnis Menschen diskriminieren, denn die Ausgangsmerkmale, mit denen das Programm rechnet, tragen bereits die Diskriminierung in sich. Beispielsweise wird bei einem Lebenslaufverlauf eine Mutter mit Zeiten der Arbeitsunterbrechung der KI auffallen. Wenn nun die KI nicht die Gründe für diesen Unterschied kennt und wie es mit diesem umzugehen hat, dann kann es zu einer Benachteiligung der Mutter aufgrund dieses Merkmals kommen. Ausschluss von Diskriminierung durch mehr Daten oder positive Diskriminierung? Es klingt paradox, aber je mehr Daten die KI hat, umso besser kann diese differenzieren und Benachteiligungen ausschließen. Dies deckt sich aber nun überhaupt gar nicht mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit. Ein Dilemma. Deswegen wird auch in den Fachkreisen überlegt, ob eine positive Diskriminierung, also die gezielte und offenkundige Bevorzugung benachteiligter Menschen, das Problem lösen könnte. Lösung der „Subobjektivität“ überhaupt möglich? Im Grunde ist die Diskriminierung ein Ergebnis einer gleichzeitig subjektiven wie auch objektiven Entscheidungsfindung. Sozusagen eine „Subobjektivität“, denn anhand von subjektiven Merkmalen trifft die KI objektive Entscheidungen. Die für die KI vorgegebenen Kriterien sind also der Grund für die Diskriminierung. Die Ausgangsparameter setzt der Mensch. Deswegen ist es enorm wichtig, dass alle Auswahlkriterien so bestimmt werden, dass nicht durch das Zusammentreffen von subjektiven Kriterien und objektive Berechnungen eine diskriminierende Entscheidung von der KI vorgeschlagen wird.

Urlaub im heutigen Sinn

Heute ist nach § 1 Bundesurlaubsgesetz unter Urlaub der Erholungsurlaub zu verstehen. Es handelt sich um eine arbeitsfreie Zeit, die jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber mindestens für 24 Werktage im Jahr beanspruchen kann. Urlaub ist heute ein besonder Fall des Lohns ohne Arbeit. Neben dem bezahlten Urlaub ist es auch möglich, dass sich die Arbeitgeberin und der Arbeitnehmer über unbezahlten Urlaub einigen. Kern der Aussage des Begriffs Urlaub ist also die Nichtleistung von Arbeit und Dienst ohne Rechtsnachteile für die Arbeitnehmerin. Es handelt sich um ein erlaubtes Fernbleiben von der Arbeit.

Urlaub im früheren Sinn

Der Begriff des Urlaubs ist bereits im mittelhochdeutschen Begriff des „urloup“ (DWB, Grimm, Bd.24, Sp. 2466) bekannt. In der ursprünglichen Bedeutung stand die „Erlaubnis“ im Mittelpunkt. Nachweisbar ist die Benutzung des Wortes für die Umschreibung einer „Entlassung“, „Entlastung“ oder „Erlaubnis zu gehen“. (DWB, Grimm, Bd. 24., Sp. 2466). In einige mittelalterlichen Rechtsquellen lässt sich der Begriff „Urlaub“ bereits als Umschreibung für das genehmigte entfernen vom Dienst bzw. Dienstort nachweisen. So beispielsweise in der Schulordnung der Stadt Saalfeld aus dem Jahr 1458:

 „Dafern er auch in seinen oder andern Geschäfte zu verreisen hätte, sollte er sowol von dem Pfarrherrn aus dem Rat und Altarleuten Urlaub nehmen.“ (Stadtarchiv Saalfeld UrkNr. XXX  )

In den folgenden Jahrhunderten hat sich dieses Wort in seiner Bedeutung zu der uns heute bekannten Aussage gewandelt, dass der Arbeitnehmer berechtigt und bezahlt von seiner Arbeit fern bleiben darf. Als Bedeutung für eine „Erlaubnis“ ist es indes heute gar nicht mehr in Gebrauch.

 

Das Spital im Mittelalter

Der Ausgleich von Unrecht im Frühmittelalter

Künstliche Intelligenz kann Menschen diskriminieren. Seit einiger Zeit ist durch verschiedene Beispiele bekannt, dass Anwendungen von KI diskriminieren können. Beispielsweise wurden Frauen gegenüber Männern bei der Vergabe von Krediten benachteiligt. Es wurden auch Menschen entehrt. Dies geschah, weil die Gesichtserkennung Fotos von einzelnen Personen automatisiert verglichen und einer Tierart zugeordnet hatte. Wie kann das sein? Eigentlich könnte man davon ausgehen, dass KI keine diskriminierenden Entscheidungen treffen kann, denn im Gegensatz zum Menschen, berechnet die KI emotionslos. Die Entscheidung ist das Resultat einer Rechenoperation. Diese ist logisch und gefühllos. In der Tat trifft die KI ihre Entscheidungen auch sachlich, unvoreingenommen und unparteiisch, also objektiv. Dennoch kann der selbst lernende Algorithmus im Ergebnis Menschen diskriminieren, denn die Ausgangsmerkmale, mit denen das Programm rechnet, tragen bereits die Diskriminierung in sich. Beispielsweise wird bei einem Lebenslaufverlauf eine Mutter mit Zeiten der Arbeitsunterbrechung der KI auffallen. Wenn nun die KI nicht die Gründe für diesen Unterschied kennt und wie es mit diesem umzugehen hat, dann kann es zu einer Benachteiligung der Mutter aufgrund dieses Merkmals kommen. Ausschluss von Diskriminierung durch mehr Daten oder positive Diskriminierung? Es klingt paradox, aber je mehr Daten die KI hat, umso besser kann diese differenzieren und Benachteiligungen ausschließen. Dies deckt sich aber nun überhaupt gar nicht mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit. Ein Dilemma. Deswegen wird auch in den Fachkreisen überlegt, ob eine positive Diskriminierung, also die gezielte und offenkundige Bevorzugung benachteiligter Menschen, das Problem lösen könnte. Lösung der „Subobjektivität“ überhaupt möglich? Im Grunde ist die Diskriminierung ein Ergebnis einer gleichzeitig subjektiven wie auch objektiven Entscheidungsfindung. Sozusagen eine „Subobjektivität“, denn anhand von subjektiven Merkmalen trifft die KI objektive Entscheidungen. Die für die KI vorgegebenen Kriterien sind also der Grund für die Diskriminierung. Die Ausgangsparameter setzt der Mensch. Deswegen ist es enorm wichtig, dass alle Auswahlkriterien so bestimmt werden, dass nicht durch das Zusammentreffen von subjektiven Kriterien und objektive Berechnungen eine diskriminierende Entscheidung von der KI vorgeschlagen wird.

Frühmittelalterliche Gesellschaft

Im Frühmittelalter (um 500 n. Chr. bis um 1050 n. Chr.) lebten die Menschen in Europa in Personenverbänden. Als Bezeichnung für diese Personenverbände ist der Begriff der Sippe (gotisch: „sibja“; ahd. „sippis“; mhd. „sippe“) überliefert, den wir in der heutigen Alltagssprache  scherzhaft oder auch abwertend als Bezeichnung für die Gesamtheit der Mitglieder der Familie verwenden. Die persönliche Zugehörigkeit zur Sippe entstand durch Verwandtschaft bzw. das Aufwachsen des Kindes in einer bestimmten Sippe. Das Merkmal der Verwandtschaft bedeutete zugleich, dass man sich wohl gesonnen war und gemeinsam in Frieden zusammenlebte. Diejenigen Personenverbände, die sich durch ihre gemeinsame Kultur und Geschichte sowie auch Sprache verbunden fühlten, bildeten eine große Gemeinschaft. Diese Gemeinschaft wird in der Forschung als Volk oder Stamm bezeichnet. Im frühmittelalterlichen Europa lebten beispielsweise die Burgunder, Langobarden, Thüringer, Sachsen, Goten, Friesen, Bayern, Jüten und Angeln.

Was war damals Unrecht?

Die Feststellung, ob eine Handlung Unrecht war, oblag als Erstes der eigenen Wahrnehmung des betroffenen Menschen und seiner Sippe. Was in der frühmittelalterlichen Gemeinschaft unter Unrecht verstanden wurde, ist schwer zu fassen. Das „Hineindenken“ in das damalige Verständnis von Recht und Unrecht verführt zu falschen Schlüssen. Was im heutigen Rechtsverständnis evident als Unrecht gilt, ist ein Produkt einer Jahrhunderte währenden Entwicklung. Aufgrund unserer eigenen Sozialisation in der jetzigen Gesellschaft können wir nur schlecht nachvollziehen, welche Wertvorstellungen und Prinzipien die Menschen in der frühmittelalterlichen Gesellschaft hatten. Deshalb können wir nicht wie ein Mensch aus dem Frühmittelalter denken, sondern allenfalls anhand der vorliegenden Erkenntnisse erahnen, was der Mensch damals gefühlt und gedacht haben könnte. Wir wissen aber, dass die Menschen schon immer und auch im Frühmittelalter ein Bedürfnis nach dem Schutz für ihr Leben und das ihrer Familien gehabt haben müssen. Dieser Denkschluss entspricht den Erkenntnissen zum Selbsterhaltungstrieb. Der Begriff „Friede“ umschreibt bereits seit dem Althochdeutschen und in sprachlichen Wandelungen in nahezu allen Sprachen des heutigen Europas einen Zustand von Ruhe und Schutz für Menschen und ist ein sprachliches Zeugnis für eben das Bestreben des Menschen, sich in einer Lebensumgebung aufzuhalten, die sein eigenes Überleben sichert.

Demnach ist alles das Unrecht, was den Frieden stört oder zerstört. Wurde ein freier Mann eines bestimmten Familienverbandes von einem anderen freien Mann getötet oder verletzt so war diese Verletzung ein Bruch des Friedens. Zugleich wurde aber nicht nur der Frieden gebrochen, sondern auch die Ehre des Opfers und seines Personenverbandes beschädigt. Die Ehre ist das Ansehen und die Wertschätzung einer Person, die ihm von einer anderen Person entgegengebracht wird. Bei einem Totschlag oder einer Körperverletzung ist der Mangel an Wertschätzung des Täters für das Opfer offensichtlich, sodass ein harmonisches Zusammenleben in gegenseitiger Anerkennung nicht mehr möglich war. Diesen Zustand drückte Machiavelli später wie folgt aus: „Wer den Frieden stört, der mache sich auf den Krieg gefasst.“

Ausgleich des Unrechts durch Selbstjustiz

Durch das Fehlen einer geregelten und gefestigten Rechtsordnung galt kein einheitliches Verfahren. Wenn einem Menschen ein Unrecht durch einen anderen angetan wurde, so wollte dieser eine schnelle Reaktion. Dieser Wunsch nach schnellstmöglicher Genugtuung führte oft dazu, dass der Geschädigte oder seine Familie den Vorfall selbst richtete, indem Selbsthilfe durch Rache (Blutrache) geübt wurde. Der Lösungsweg für die Herstellung eines gerechten Zustandes wurde folglich in dem persönlichen Streit gesucht. Die Fehde als sich gegenseitiges „Bekriegen“ wurde zwischen den Familien geführt. Dieser Krieg zwischen den Familienverbänden konnte durch gegenseitige Akte der Rache erst dann zum Ende finden, wenn eine Sippe besiegt war oder die Vernunft durch das Aushandeln einer Sühne dem Krieg Einhalt gebot. Anders mag der Umgang mit geschehenem Unrechte innerhalb der Sippe gewesen sein, da die Blutsverwandtschaft als striktes Band einen gegenseitigen feindlichen Racheakt ausschloss. Hier trafen die Konsequenzen für sein unrechtes Handeln den Verursacher von Unrecht allein und die Strafe war, wie in vielen frühen Gesellschaftsformen, oftmals der Ausschluss aus der Sippe.

Die ersten Rechtsaufzeichnungen in den sog. Volksrechten der europäischen Völker des Frühmittelalters sind Nachweise für das Bemühen um ein geordnetes Gerichtsverfahren und eine Wiedergutmachung des Unrechts durch die Zahlung eines Sühnegeldes, auch in Form von geldwerten Gegenständen (Tiere). So sollte die Fehde eingedämmt und zurückgedrängt werden. Doch auch die Sühne bot keinen sicheren Ausweg aus der Fehde, da sie als Mittel „zweiter Klasse“ zur Wiederherstellung des Friedens angesehen wurde und der freie ehrenhafte Mann nicht für eine Buße auf die persönliche Rache verzichten wollte.

 

Gastrecht in der mittelalterlichen Stadt

Im Mittelalter gab es schon eine Art Datenschutz

Bereits im Mittelalter hatten die Menschen ein Bedürfnis nach dem Schutz ihrer eigenen Gespräche, denn sie hatten ein Interesse daran ihren persönlichen Lebensbereich privat zu halten und die Öffentlichkeit auszuschließen. Der Datenschutz von heute ist demzufolge eigentlich nur eine Spielart dieses schon immer bestehenden Bedürfnisses für sich privat zu sein und seine eigenen Gespräche im eigenen Haus vor unberechtigten Dritten zu schützen. Wer das Haus belauschte, um über das Mithören von Gesprächen Informationen zu erhalten brach den Hausfrieden und beging nach dem damaligen Rechtsverständnis eine schwere Straftat. Das Belauschen war somit damals wie heute eine Straftat, die als spezielle Art des Hausfriedensbruchs teilweise schwer geahndet wurde. Bestätigt wird dies beispielsweise durch österreichische Weistümer, denn: „Den Lauscher am fremden Hause soll man mit den Ohren an das Fensterbrett zwicken.“ (Ossenbrüggen, Studien zur deutschen und schweizerischen Rechtsgeschichte, S. 162)

Auch zu Zeiten von Schiller war das Lauschen bekannt und gefürchtet:

„Sie konnte mir kein Wörtchen sagen,
zu viele Lauscher waren wach.“

(Schiller, Das Geheimnis; Quelle: DRW, Art. lauschen, Bd. Bd. 12, Sp. 356).

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