
Das mittalalterliche Spital
Im Mittelalter führte der Anstieg mittelloser und kranker Menschen in den Städten zu einem wachsenden Bedürfnis nach Fürsorgeeinrichtungen. So entstanden Spitäler als Anlaufstellen für Fremde, Pilger, Kranke und Arme. Ihre Wurzeln liegen in der christlichen Pflicht, notleidenden und hilfsbedürftigen Menschen beizustehen.
Keine Heilung, sondern Linderung
Im Mittelalter dienten Spitäler primär als Zufluchtsorte für Bedürftige, darunter Arme, Pilger und Kranke. Anders als in heutigen Krankenhäusern fanden dort jedoch keine gezielten Heilbehandlungen statt. Medizinisches Wissen war begrenzt, und die Versorgung der Patienten konzentrierte sich weniger auf eine tatsächliche Heilung als vielmehr darauf, das Leiden der Betroffenen erträglicher zu machen.
Übergang zur weltlichen Verwaltung
Mit dem Aufblühen der Städte und der Festigung städtischer Strukturen übernahm zunehmend die weltliche Obrigkeit die Initiative zur Gründung neuer Spitäler. Die Wohlfahrtspflege wurde zum Ausdruck des bürgerlichen Selbstverständnisses und Gemeinsinns. Obwohl die Kirche die Einrichtung und Leitung durch Laien nicht ablehnte, konnte sie der steigenden Nachfrage nicht mehr gerecht werden. Dennoch blieb das Spital ein Gotteshaus der seelsorgerischen und leiblichen Fürsorge mit Gottesdiensten, auch wenn die Verwaltung auf bürgerlichem Fundament stand.
Rolle des Spitalgeistlichen
Der Spitalgeistliche war entweder von der das Patronat innehabenden Pfarrkirche abhängig oder, im Falle einer Herauslösung des Spitals aus der Pfarrkirche (Exemtion), in der Anstaltsseelsorge selbständig, sodass die Spenden und Vermögensopfer allein dem Spital zufielen. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Amtes ergaben sich aus den Bestimmungen des Kirchenrechts. Die Besetzungsbefugnis lag bei städtischen Spitälern in der Hand des Stadtrates, der die freie Einsetzungs- und Absetzungsbefugnis nach weltlichem Recht hatte. Auch wenn das städtische Spital eigenständig gegenüber der Pfarrkirche war, unterstand der Spitalgeistliche nach kirchlichem Recht als niederer Geistlicher dem Bischof und war in den Pfarrorganismus eingegliedert. Möglich war auch, dass der Spitalgeistliche zugleich das Amt des Spitalmeisters ausübte. Er war für die Seelsorge, die Abhaltung von Gottesdiensten und Messdiensten sowie die allgemeine Aufrechterhaltung von Zucht und Ordnung im Spital zuständig. Seine Unterhaltung oblag grundsätzlich dem Spital.
Wirtschaftliche Grundlagen der Spitäler
Das Spital unterhielt in der Regel Wirtschaftsgebäude und entsprechendes Personal. So muss es sich beim Spital in Saalfeld um ein größeres Haus gehandelt haben, da es einen eigenen Geistlichen anstellte, der in der Spitalkapelle Messen hielt.
Kein Anspruch auf Aufnahme
Im Mittelalter existierte kein allgemeiner Anspruch auf Aufnahme in ein Spital. Die Entscheidung darüber lag bei den Betreibern, meist kirchlichen oder städtischen Institutionen, die nach eigenen Kriterien vorgingen. Aufnahmekriterien variierten je nach Spital und dessen Zweckbestimmung. Einige Einrichtungen spezialisierten sich auf bestimmte Personengruppen, wie Pilger oder Leprakranke, während andere allgemeiner ausgerichtet waren. Oft hing die Aufnahme von verfügbaren Ressourcen und Kapazitäten ab, sodass nicht alle Bedürftigen berücksichtigt werden konnten.