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Künstliche Intelligenz kann Menschen diskriminieren. Seit einiger Zeit ist durch verschiedene Beispiele bekannt, dass Anwendungen von KI diskriminieren können. Beispielsweise wurden Frauen gegenüber Männern bei der Vergabe von Krediten benachteiligt. Es wurden auch Menschen entehrt. Dies geschah, weil die Gesichtserkennung Fotos von einzelnen Personen automatisiert verglichen und einer Tierart zugeordnet hatte. Wie kann das sein? Eigentlich könnte man davon ausgehen, dass KI keine diskriminierenden Entscheidungen treffen kann, denn im Gegensatz zum Menschen, berechnet die KI emotionslos. Die Entscheidung ist das Resultat einer Rechenoperation. Diese ist logisch und gefühllos. In der Tat trifft die KI ihre Entscheidungen auch sachlich, unvoreingenommen und unparteiisch, also objektiv. Dennoch kann der selbst lernende Algorithmus im Ergebnis Menschen diskriminieren, denn die Ausgangsmerkmale, mit denen das Programm rechnet, tragen bereits die Diskriminierung in sich. Beispielsweise wird bei einem Lebenslaufverlauf eine Mutter mit Zeiten der Arbeitsunterbrechung der KI auffallen. Wenn nun die KI nicht die Gründe für diesen Unterschied kennt und wie es mit diesem umzugehen hat, dann kann es zu einer Benachteiligung der Mutter aufgrund dieses Merkmals kommen. Ausschluss von Diskriminierung durch mehr Daten oder positive Diskriminierung? Es klingt paradox, aber je mehr Daten die KI hat, umso besser kann diese differenzieren und Benachteiligungen ausschließen. Dies deckt sich aber nun überhaupt gar nicht mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit. Ein Dilemma. Deswegen wird auch in den Fachkreisen überlegt, ob eine positive Diskriminierung, also die gezielte und offenkundige Bevorzugung benachteiligter Menschen, das Problem lösen könnte. Lösung der „Subobjektivität“ überhaupt möglich? Im Grunde ist die Diskriminierung ein Ergebnis einer gleichzeitig subjektiven wie auch objektiven Entscheidungsfindung. Sozusagen eine „Subobjektivität“, denn anhand von subjektiven Merkmalen trifft die KI objektive Entscheidungen. Die für die KI vorgegebenen Kriterien sind also der Grund für die Diskriminierung. Die Ausgangsparameter setzt der Mensch. Deswegen ist es enorm wichtig, dass alle Auswahlkriterien so bestimmt werden, dass nicht durch das Zusammentreffen von subjektiven Kriterien und objektive Berechnungen eine diskriminierende Entscheidung von der KI vorgeschlagen wird.

Gäste in der mittelalterlichen Stadt

 

In einer mittelalterlichen Stadt war die Anwesenheit von Gästen ein zweischneidiges Schwert. Einerseits waren sie für den wirtschaftlichen Austausch unerlässlich, andererseits begegnete die Stadtgemeinde ihnen mit Argwohn. Ohne feste soziale Bindungen galten Fremde als potenzielle Unruhestifter. Um den Stadtfrieden zu sichern und gleichzeitig den Handel zu fördern, regelte das Gastrecht die Bedingungen für den Aufenthalt von Fremden.

Schutz für die Stadt und den Gast

Jeder, der sich nur vorübergehend in einer Stadt aufhielt, galt als Gast. Er hatte kein Bürgerrecht und war von städtischen Privilegien ausgeschlossen. Doch die Städte erkannten, dass der Handel mit auswärtigen Kaufleuten notwendig war, und gewährten ihnen durch das Gastrecht eine gewisse Sicherheit. Jeder Gast wurde einem „Wirt“ zugewiesen – nicht im Sinne eines Gastwirtes, sondern eines Bürgers, der ihn in seinem Haus aufnahm. Dadurch unterstand der Gast für die Dauer seines Aufenthalts dem Hausrecht des Wirtes, was ihn in das soziale Gefüge der Stadt integrierte. Erst später entwickelte sich das Herbergswesen, bei dem Fremde gegen Bezahlung untergebracht wurden.

Schneller Rechtsschutz für Kaufleute

Besonders für kaufmännische Gäste war eine schnelle rechtliche Absicherung wichtig, da sie sich oft nur kurz in der Stadt aufhielten. Ohne Verwandte oder Freunde vor Ort konnten sie keine Eidesgenossen stellen, die ihre Rechtsansprüche unterstützten. Daher bot das Stadtrecht spezielle Regelungen für ihren Schutz.

Wenn ein Gast Ärger machte…

Obwohl Gäste grundsätzlich Schutz genossen, galten für sie besondere Regeln. Falls ein Gast seinem Wirt „entlief“, durfte dieser ihn beispielsweise nach einer Regelung der Alten Saalfelder Statuten (Nafang 14. Jahrhundert) verfolgen und sogar mit Faustschlägen zurück in sein Haus bringen – ohne eine Strafe fürchten zu müssen.

Ähnlich war es, wenn ein Gast seinen Wirt beleidigte oder bedrängte: In diesem Fall durfte der Wirt ihn nach den Saalfelder Statuten auch mit Gewalt in die Schranken weisen. Allerdings musste er dies vor vertrauenswürdigen Zeugen beweisen, um nicht selbst belangt zu werden.

Gäste und der Stadtfrieden

Ein Gast war nicht automatisch Mitglied der christlichen Stadtgemeinde. Daher legten die Alten Saalfelder Stauten fest, dass für einen auswärtigen Mann nicht die Kirchenglocken geläutet werden sollten.

Zum Schutz des Stadtfriedens wurde nach dem Saalfelder Stadtrecht bestimmt, dass jeder – unabhängig von seinem sozialen Stand – das Recht hatte, einen gewalttätigen oder schadensverursachenden Fremden festzunehmen und ihn vor den Richter zu bringen. Damit konnten sich Bürger direkt gegen Störungen von außen zur Wehr setzen.

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