Bereits im Mittelalter hatten die Menschen ein Bedürfnis nach dem Schutz ihrer eigenen Gespräche, denn sie hatten ein Interesse daran ihren persönlichen Lebensbereich privat zu halten und die Öffentlichkeit auszuschließen. Der Datenschutz von heute ist demzufolge eigentlich nur eine Spielart dieses schon immer bestehenden Bedürfnisses für sich privat zu sein und seine eigenen Gespräche im eigenen Haus vor unberechtigten Dritten zu schützen. Wer das Haus belauschte, um über das Mithören von Gesprächen Informationen zu erhalten brach den Hausfrieden und beging nach dem damaligen Rechtsverständnis eine schwere Straftat. Das Belauschen war somit damals wie heute eine Straftat, die als spezielle Art des Hausfriedensbruchs teilweise schwer geahndet wurde. Bestätigt wird dies beispielsweise durch österreichische Weistümer, denn: „Den Lauscher am fremden Hause soll man mit den Ohren an das Fensterbrett zwicken.“ (Ossenbrüggen, Studien zur deutschen und schweizerischen Rechtsgeschichte, S. 162)

Auch zu Zeiten von Schiller war das Lauschen bekannt und gefürchtet:

„Sie konnte mir kein Wörtchen sagen,
zu viele Lauscher waren wach.“

(Schiller, Das Geheimnis; Quelle: DRW, Art. lauschen, Bd. Bd. 12, Sp. 356).

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