Seite wählen
Freistellung

Freistellung

Künstliche Intelligenz kann Menschen diskriminieren. Seit einiger Zeit ist durch verschiedene Beispiele bekannt, dass Anwendungen von KI diskriminieren können. Beispielsweise wurden Frauen gegenüber Männern bei der Vergabe von Krediten benachteiligt. Es wurden auch Menschen entehrt. Dies geschah, weil die Gesichtserkennung Fotos von einzelnen Personen automatisiert verglichen und einer Tierart zugeordnet hatte. Wie kann das sein? Eigentlich könnte man davon ausgehen, dass KI keine diskriminierenden Entscheidungen treffen kann, denn im Gegensatz zum Menschen, berechnet die KI emotionslos. Die Entscheidung ist das Resultat einer Rechenoperation. Diese ist logisch und gefühllos. In der Tat trifft die KI ihre Entscheidungen auch sachlich, unvoreingenommen und unparteiisch, also objektiv. Dennoch kann der selbst lernende Algorithmus im Ergebnis Menschen diskriminieren, denn die Ausgangsmerkmale, mit denen das Programm rechnet, tragen bereits die Diskriminierung in sich. Beispielsweise wird bei einem Lebenslaufverlauf eine Mutter mit Zeiten der Arbeitsunterbrechung der KI auffallen. Wenn nun die KI nicht die Gründe für diesen Unterschied kennt und wie es mit diesem umzugehen hat, dann kann es zu einer Benachteiligung der Mutter aufgrund dieses Merkmals kommen. Ausschluss von Diskriminierung durch mehr Daten oder positive Diskriminierung? Es klingt paradox, aber je mehr Daten die KI hat, umso besser kann diese differenzieren und Benachteiligungen ausschließen. Dies deckt sich aber nun überhaupt gar nicht mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit. Ein Dilemma. Deswegen wird auch in den Fachkreisen überlegt, ob eine positive Diskriminierung, also die gezielte und offenkundige Bevorzugung benachteiligter Menschen, das Problem lösen könnte. Lösung der „Subobjektivität“ überhaupt möglich? Im Grunde ist die Diskriminierung ein Ergebnis einer gleichzeitig subjektiven wie auch objektiven Entscheidungsfindung. Sozusagen eine „Subobjektivität“, denn anhand von subjektiven Merkmalen trifft die KI objektive Entscheidungen. Die für die KI vorgegebenen Kriterien sind also der Grund für die Diskriminierung. Die Ausgangsparameter setzt der Mensch. Deswegen ist es enorm wichtig, dass alle Auswahlkriterien so bestimmt werden, dass nicht durch das Zusammentreffen von subjektiven Kriterien und objektive Berechnungen eine diskriminierende Entscheidung von der KI vorgeschlagen wird.

Freistellung – Was ist eine Freistellung im Arbeitsrecht?

Die sogenannte Freistellung im Arbeitsrecht bedeutet, dass der Arbeitgeber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist darauf verzichtet, den Arbeitnehmer weiterhin arbeiten zu lassen, ihm aber bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiterhin den Lohn zahlt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer von seiner Arbeitsleistung freigestellt ist und trotzdem sein Gehalt erhält. In der Praxis kommen solche Freistellungen häufig vor, da nach einer Kündigung das zwischenmenschliche Verhältnis in den meisten Fällen stark belastet ist. Oft möchten beide Seiten den Kontakt vermeiden. Zudem hat der Arbeitgeber ein Interesse daran, während der Freistellung den noch bestehenden Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers anzurechnen.

Was, wenn der Arbeitnehmer doch arbeiten will?

Es kann jedoch vorkommen, dass der Arbeitnehmer weiterhin arbeiten möchte. Dies kann verschiedene Gründe haben. Beispielsweise könnte er seine Kollegen bis zum Abschluss eines Projekts nicht im Stich lassen oder sich von seinen bisherigen Geschäftspartnern angemessen verabschieden wollen. Ebenso könnte er es bevorzugen, seinen Urlaub nicht zu nehmen, sondern sich diesen stattdessen auszahlen zu lassen, um sich nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses eine größere Reise leisten zu können. Die Gründe für den Wunsch, bis zum Vertragsende weiterzuarbeiten, können sehr unterschiedlich sein.

Geregelt oder nicht geregelt – die erste Frage!

Ein Blick in den Arbeitsvertrag bringt erste Klarheit. Entweder ist eine Freistellung bereits vertraglich vereinbart oder nicht. Falls eine korrekt formulierte Freistellungsklausel enthalten ist, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freistellen und während dieser Zeit den verbleibenden Urlaub sowie das Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto anrechnen. Ist keine Klausel vorhanden, kann der Arbeitnehmer seinen Beschäftigungsanspruch durchsetzen. Dieser Anspruch wurde bereits 1955 vom Bundesarbeitsgericht bestätigt (BAG, Urteil vom 10.11.1955 – 2 AZR 591/54) und aus dem verfassungsrechtlichen Schutz der Persönlichkeit gemäß Art. 1 und 2 GG abgeleitet. Danach hat der Arbeitnehmer ein Recht auf eine Beschäftigung im Rahmen seines Arbeitsvertrags.

Nichts geregelt – Stillstand?

Hat der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich auf seinen Beschäftigungsanspruch verzichtet, bedeutet dies nicht, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Regelung mehr treffen können. Beide Parteien können sich weiterhin einvernehmlich auf eine individuelle Regelung zur Freistellung einigen.

Erwerb von zusätzlichem Urlaub während der Freistellung?

Während der Zeit der Freistellung erwirbt der Arbeitnehmer keinen neuen Urlaubsanspruch. Dies ergibt sich daraus, dass der Urlaubsanspruch in direktem Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung steht. Da die Arbeitspflicht durch die Freistellung vollständig entfällt, kann für den Zeitraum der Freistellung kein zusätzlicher Urlaubsanspruch entstehen.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner