Was ist ein „digitales Produkt“?
Bei einem Produkt handelt es sich entweder um ein Erzeugnis aus verschiedenen Stoffen oder um einen bestimmten Dienst, der etwas erzeugt. Beispielsweise ist Honig ein von Bienen erzeugtes Produkt. Der Holztisch auf dem der Gastwirt sein Honigbrot dem Gast serviert ist ein von einem Tischler hergestelltes Produkt. Die Bedienung des Gastes ist ein durch den Gastwirt erzeugtes Produkt einer Dienstleistung.
Im Alltag sind wir von Produkten dauernd umgeben. Wir stellen täglich auch selbst Produkte her. Aber was wird unter einem „digitalen Produkt“ verstanden? Hiermit befasste sich vor Kurzem auch der deutsche Gesetzgeber als er die DID-RL (Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen) der Europäischen Union in nationales Recht umsetzte. Seit 01.01.2022 sind die Änderungen des BGB in Kraft und seitdem steht der Begriff „digitales Produkt“ als Rechtsbegriff im Gesetz. Die Wendung „digitales Produkt“ ist also keine aus der Alltagssprache heraus entstandene und gewachsene Bezeichnung, sondern ein Kunstbegriff der Rechtswissenschaft.
Der Gesetzgeber, der diesen Begriff letztlich in der deutschen Sprache als Terminologie eingeführt hat, will unter „digitalem Produkt“ einen zusammenfassenden Begriff für „digitale Inhalte“ und „digitale Dienstleistungen“ verstanden wissen, ohne dass eine inhaltliche Änderung oder Erweiterung der Begriffe erfolgt (BT-Druck 19/27653 vom 17.03.2021, zu § 327 BGB-E S. 37). Als Begründung führt der Gesetzgeber an, dass er den Begriff eingeführt hat, damit sich der Text besser lesen lässt.
Natürlich ist jetzt noch nicht klar, was unter „digitalen Inhalten“ und „digitalen Dienstleistungen“ verstanden werden soll. Der Verbraucher kann sich jedenfalls hierunter nichts vorstellen. Eine Antwort hierauf, was das digitale Produkt eigentlich ist, gibt die DID-RL in ihrem Erwägungsgrund 19, (L 136/3): „ […] sollte sich diese Richtlinie unter anderem auf Computerprogramme, Anwendungen, Videodateien, Audiodateien, Musikdateien, digitale Spiele, elektronische Bücher und andere elektronische Publikationen und auch digitale Dienstleistungen erstrecken, die die Erstellung, Verarbeitung oder Speicherung von Daten in digitaler Form sowie den Zugriff auf sie ermöglichen, einschließlich Software-as-a-Service, wie die gemeinsame Nutzung von Video- oder Audioinhalten und andere Formen des Datei-Hosting, Textverarbeitung oder Spiele, die in einer Cloud-Computing-Umgebung und in sozialen Medien angeboten werden. […]“
Gemeint sein soll also alles, was mit Computertechnologie und Internet hergestellt und genutzt werden kann. Die Produkte können nicht aus den Geräten herausgenommen werden, sie sind keine körperlichen Gegenstände, die von dem Verbraucher angefasst, weggetragen oder gegessen werden können. Digitale Produkte sind immaterielle Gegenstände. Sie erhalten mit Hilfe von technischen Geräten wie beispielsweise Computer, Tablet, Smartphone oder auch smarten Fernsehgeräten einen „Körper“. Nehmen wir die Kuhmilch als Beispiel. Diese ist ein durch ein Tier selbst erzeugtes Produkt. Übertragen gedacht wären Mensch, Computer und Internet zusammen die Kuh und die digitalen Produkte die Milch. Jetzt wäre nur noch zu klären, wie die digitalen Milchprodukte, also weitere Produkte aus digitalen Produkten, zu bezeichnen wären … vielleicht Diprodukte?