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Kein Erbe für die Liebe? OLG München sagt: Testament gilt!

Kein Erbe für die Liebe? OLG München sagt: Testament gilt!

Künstliche Intelligenz kann Menschen diskriminieren. Seit einiger Zeit ist durch verschiedene Beispiele bekannt, dass Anwendungen von KI diskriminieren können. Beispielsweise wurden Frauen gegenüber Männern bei der Vergabe von Krediten benachteiligt. Es wurden auch Menschen entehrt. Dies geschah, weil die Gesichtserkennung Fotos von einzelnen Personen automatisiert verglichen und einer Tierart zugeordnet hatte. Wie kann das sein? Eigentlich könnte man davon ausgehen, dass KI keine diskriminierenden Entscheidungen treffen kann, denn im Gegensatz zum Menschen, berechnet die KI emotionslos. Die Entscheidung ist das Resultat einer Rechenoperation. Diese ist logisch und gefühllos. In der Tat trifft die KI ihre Entscheidungen auch sachlich, unvoreingenommen und unparteiisch, also objektiv. Dennoch kann der selbst lernende Algorithmus im Ergebnis Menschen diskriminieren, denn die Ausgangsmerkmale, mit denen das Programm rechnet, tragen bereits die Diskriminierung in sich. Beispielsweise wird bei einem Lebenslaufverlauf eine Mutter mit Zeiten der Arbeitsunterbrechung der KI auffallen. Wenn nun die KI nicht die Gründe für diesen Unterschied kennt und wie es mit diesem umzugehen hat, dann kann es zu einer Benachteiligung der Mutter aufgrund dieses Merkmals kommen. Ausschluss von Diskriminierung durch mehr Daten oder positive Diskriminierung? Es klingt paradox, aber je mehr Daten die KI hat, umso besser kann diese differenzieren und Benachteiligungen ausschließen. Dies deckt sich aber nun überhaupt gar nicht mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit. Ein Dilemma. Deswegen wird auch in den Fachkreisen überlegt, ob eine positive Diskriminierung, also die gezielte und offenkundige Bevorzugung benachteiligter Menschen, das Problem lösen könnte. Lösung der „Subobjektivität“ überhaupt möglich? Im Grunde ist die Diskriminierung ein Ergebnis einer gleichzeitig subjektiven wie auch objektiven Entscheidungsfindung. Sozusagen eine „Subobjektivität“, denn anhand von subjektiven Merkmalen trifft die KI objektive Entscheidungen. Die für die KI vorgegebenen Kriterien sind also der Grund für die Diskriminierung. Die Ausgangsparameter setzt der Mensch. Deswegen ist es enorm wichtig, dass alle Auswahlkriterien so bestimmt werden, dass nicht durch das Zusammentreffen von subjektiven Kriterien und objektive Berechnungen eine diskriminierende Entscheidung von der KI vorgeschlagen wird.

OLG München: Enterbung wegen Eheschließung nicht sittenwidrig

 

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat entschieden, dass eine Enterbung aufgrund einer bestimmten Eheschließung nicht automatisch sittenwidrig ist. Der Fall betraf einen Erblasser, der in seinem Testament festlegte, dass sein Sohn enterbt wird, falls er eine bestimmte Person heiratet – was tatsächlich geschah.

Gericht bestätigt Testierfreiheit

Das Gericht stellte fest, dass die Klausel nicht gegen die guten Sitten verstößt. Zwar könnte eine Bedingung, die das Grundrecht auf Eheschließungsfreiheit einschränkt, problematisch sein. Doch da der Erblasser in seinem Testament frei entscheiden kann, wem er sein Vermögen hinterlässt, wurde die Regelung als zulässig eingestuft.

Abwägung der Interessen

Das Gericht berücksichtigte, dass der enterbte Sohn trotzdem pflichtteilsberechtigt bleibt und wirtschaftlich nicht benachteiligt ist. Zudem hätte der Erblasser seine Entscheidung jederzeit widerrufen oder ändern können. Da dies nicht geschah, war anzunehmen, dass er an seiner Verfügung festhalten wollte.

Kein Anspruch auf Erbschaft

Die Entscheidung zeigt: Eine Enterbung ist nicht sittenwidrig, nur weil sie an eine Bedingung geknüpft ist. Ein potenzieller Erbe hat keinen Anspruch darauf, in einem Testament bedacht zu werden.

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