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Annahmeverzugsvergütung

Annahmeverzugsvergütung

Künstliche Intelligenz kann Menschen diskriminieren. Seit einiger Zeit ist durch verschiedene Beispiele bekannt, dass Anwendungen von KI diskriminieren können. Beispielsweise wurden Frauen gegenüber Männern bei der Vergabe von Krediten benachteiligt. Es wurden auch Menschen entehrt. Dies geschah, weil die Gesichtserkennung Fotos von einzelnen Personen automatisiert verglichen und einer Tierart zugeordnet hatte. Wie kann das sein? Eigentlich könnte man davon ausgehen, dass KI keine diskriminierenden Entscheidungen treffen kann, denn im Gegensatz zum Menschen, berechnet die KI emotionslos. Die Entscheidung ist das Resultat einer Rechenoperation. Diese ist logisch und gefühllos. In der Tat trifft die KI ihre Entscheidungen auch sachlich, unvoreingenommen und unparteiisch, also objektiv. Dennoch kann der selbst lernende Algorithmus im Ergebnis Menschen diskriminieren, denn die Ausgangsmerkmale, mit denen das Programm rechnet, tragen bereits die Diskriminierung in sich. Beispielsweise wird bei einem Lebenslaufverlauf eine Mutter mit Zeiten der Arbeitsunterbrechung der KI auffallen. Wenn nun die KI nicht die Gründe für diesen Unterschied kennt und wie es mit diesem umzugehen hat, dann kann es zu einer Benachteiligung der Mutter aufgrund dieses Merkmals kommen. Ausschluss von Diskriminierung durch mehr Daten oder positive Diskriminierung? Es klingt paradox, aber je mehr Daten die KI hat, umso besser kann diese differenzieren und Benachteiligungen ausschließen. Dies deckt sich aber nun überhaupt gar nicht mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit. Ein Dilemma. Deswegen wird auch in den Fachkreisen überlegt, ob eine positive Diskriminierung, also die gezielte und offenkundige Bevorzugung benachteiligter Menschen, das Problem lösen könnte. Lösung der „Subobjektivität“ überhaupt möglich? Im Grunde ist die Diskriminierung ein Ergebnis einer gleichzeitig subjektiven wie auch objektiven Entscheidungsfindung. Sozusagen eine „Subobjektivität“, denn anhand von subjektiven Merkmalen trifft die KI objektive Entscheidungen. Die für die KI vorgegebenen Kriterien sind also der Grund für die Diskriminierung. Die Ausgangsparameter setzt der Mensch. Deswegen ist es enorm wichtig, dass alle Auswahlkriterien so bestimmt werden, dass nicht durch das Zusammentreffen von subjektiven Kriterien und objektive Berechnungen eine diskriminierende Entscheidung von der KI vorgeschlagen wird.

Annahmeverzugsvergütung

 

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat mit Urteil vom 19.11.2024 (Az. 11 Sa 827/23) entschieden, dass ein Arbeitgeber die Beweislast trägt, wenn er einem gekündigten Arbeitnehmer böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes vorwirft. Die Vorinstanz war das Arbeitsgericht Nienburg (Az. 2 Ca 122/23).

Der Fall

Nach der fristlosen Kündigung des Klägers machte dieser Ansprüche auf Annahmeverzugsvergütung geltend. Der Arbeitgeber argumentierte, der Kläger habe es unterlassen, sich um eine neue Beschäftigung zu bemühen, und sei seiner Pflicht zur Arbeitslosmeldung nicht rechtzeitig nachgekommen.

Entscheidung des Gerichts

Das LAG stellte klar, dass allein eine verspätete Arbeitslosmeldung keine Vermutung dafür begründet, dass bei rechtzeitiger Meldung eine zumutbare Stelle hätte vermittelt werden können. Vielmehr muss der Arbeitgeber konkret nachweisen, dass es tatsächlich geeignete Stellen gab, auf die sich der Arbeitnehmer hätte bewerben können.

Auch wenn sich der Arbeitnehmer nicht aktiv um eine neue Stelle bemüht, entbindet dies den Arbeitgeber nicht von seiner Darlegungslast. Die bloße Behauptung, es habe Arbeitsangebote gegeben, reicht nicht aus.

Fazit

Das Urteil stärkt die Rechte von Arbeitnehmern im Annahmeverzug. Arbeitgeber müssen sorgfältig nachweisen, dass dem Arbeitnehmer eine zumutbare Alternative zur Verfügung stand. Andernfalls bleibt der Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung bestehen. Zudem zeigt die Entscheidung, dass Arbeitgeber aktiv handeln müssen, um den Annahmeverzug zu beenden. Kritik über die Untätigkeit des Arbeitnehmers allein genügt nicht.

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