Der Begriff des Urlaubs früher und heute

Der Begriff des Urlaubs früher und heute

Künstliche Intelligenz kann Menschen diskriminieren. Seit einiger Zeit ist durch verschiedene Beispiele bekannt, dass Anwendungen von KI diskriminieren können. Beispielsweise wurden Frauen gegenüber Männern bei der Vergabe von Krediten benachteiligt. Es wurden auch Menschen entehrt. Dies geschah, weil die Gesichtserkennung Fotos von einzelnen Personen automatisiert verglichen und einer Tierart zugeordnet hatte. Wie kann das sein? Eigentlich könnte man davon ausgehen, dass KI keine diskriminierenden Entscheidungen treffen kann, denn im Gegensatz zum Menschen, berechnet die KI emotionslos. Die Entscheidung ist das Resultat einer Rechenoperation. Diese ist logisch und gefühllos. In der Tat trifft die KI ihre Entscheidungen auch sachlich, unvoreingenommen und unparteiisch, also objektiv. Dennoch kann der selbst lernende Algorithmus im Ergebnis Menschen diskriminieren, denn die Ausgangsmerkmale, mit denen das Programm rechnet, tragen bereits die Diskriminierung in sich. Beispielsweise wird bei einem Lebenslaufverlauf eine Mutter mit Zeiten der Arbeitsunterbrechung der KI auffallen. Wenn nun die KI nicht die Gründe für diesen Unterschied kennt und wie es mit diesem umzugehen hat, dann kann es zu einer Benachteiligung der Mutter aufgrund dieses Merkmals kommen. Ausschluss von Diskriminierung durch mehr Daten oder positive Diskriminierung? Es klingt paradox, aber je mehr Daten die KI hat, umso besser kann diese differenzieren und Benachteiligungen ausschließen. Dies deckt sich aber nun überhaupt gar nicht mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit. Ein Dilemma. Deswegen wird auch in den Fachkreisen überlegt, ob eine positive Diskriminierung, also die gezielte und offenkundige Bevorzugung benachteiligter Menschen, das Problem lösen könnte. Lösung der „Subobjektivität“ überhaupt möglich? Im Grunde ist die Diskriminierung ein Ergebnis einer gleichzeitig subjektiven wie auch objektiven Entscheidungsfindung. Sozusagen eine „Subobjektivität“, denn anhand von subjektiven Merkmalen trifft die KI objektive Entscheidungen. Die für die KI vorgegebenen Kriterien sind also der Grund für die Diskriminierung. Die Ausgangsparameter setzt der Mensch. Deswegen ist es enorm wichtig, dass alle Auswahlkriterien so bestimmt werden, dass nicht durch das Zusammentreffen von subjektiven Kriterien und objektive Berechnungen eine diskriminierende Entscheidung von der KI vorgeschlagen wird.

Urlaub im heutigen Sinn

Heute ist nach § 1 Bundesurlaubsgesetz unter Urlaub der Erholungsurlaub zu verstehen. Es handelt sich um eine arbeitsfreie Zeit, die jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber mindestens für 24 Werktage im Jahr beanspruchen kann. Urlaub ist heute ein besonder Fall des Lohns ohne Arbeit. Neben dem bezahlten Urlaub ist es auch möglich, dass sich die Arbeitgeberin und der Arbeitnehmer über unbezahlten Urlaub einigen. Kern der Aussage des Begriffs Urlaub ist also die Nichtleistung von Arbeit und Dienst ohne Rechtsnachteile für die Arbeitnehmerin. Es handelt sich um ein erlaubtes Fernbleiben von der Arbeit.

Urlaub im früheren Sinn

Der Begriff des Urlaubs ist bereits im mittelhochdeutschen Begriff des „urloup“ (DWB, Grimm, Bd.24, Sp. 2466) bekannt. In der ursprünglichen Bedeutung stand die „Erlaubnis“ im Mittelpunkt. Nachweisbar ist die Benutzung des Wortes für die Umschreibung einer „Entlassung“, „Entlastung“ oder „Erlaubnis zu gehen“. (DWB, Grimm, Bd. 24., Sp. 2466). In einige mittelalterlichen Rechtsquellen lässt sich der Begriff „Urlaub“ bereits als Umschreibung für das genehmigte entfernen vom Dienst bzw. Dienstort nachweisen. So beispielsweise in der Schulordnung der Stadt Saalfeld aus dem Jahr 1458:

 „Dafern er auch in seinen oder andern Geschäfte zu verreisen hätte, sollte er sowol von dem Pfarrherrn aus dem Rat und Altarleuten Urlaub nehmen.“ (Stadtarchiv Saalfeld UrkNr. XXX  )

In den folgenden Jahrhunderten hat sich dieses Wort in seiner Bedeutung zu der uns heute bekannten Aussage gewandelt, dass der Arbeitnehmer berechtigt und bezahlt von seiner Arbeit fern bleiben darf. Als Bedeutung für eine „Erlaubnis“ ist es indes heute gar nicht mehr in Gebrauch.

 

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